In den Sommerferien öffnet das Kocherbad bereits um 10 Uhr!
Das Kocherbad ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Oberkochen. Es soll der Bevölkerung zur Gesundheitsförderung, Erholung und Entspannung dienen. Die Rechte und Pflichten der Badebesucher sind in der nachfolgenden Haus- und Badeordnung geregelt. Zum Bad gehören das gesamte Grundstück des Kocherbades inklusive Außenbereich, alle Gebäude und Einrichtungen sowie die besonders gekennzeichneten Parkflächen.
Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Kocherbades.
Diese Haus- und Badeordnung wurde vom Gemeinderat der Stadt Oberkochen am 20.11.2023 beschlossen und tritt ab sofort in Kraft.
Oberkochen, 20.11.2023
gez. Peter Traub
Bürgermeister Stadt Oberkochen