Das Kocherbad ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Oberkochen. Es soll der Bevölkerung zur Gesundheitsförderung, Erholung und Entspannung dienen. Die Rechte und Pflichten der Badebesucher sind in der nachfolgenden Haus- und Badeordnung geregelt. Zum Bad gehören das gesamte Grundstück des Kocherbades inklusive Außenbereich, alle Gebäude und Einrichtungen sowie die besonders gekennzeichneten Parkflächen.
Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Kocherbades.
Diese Haus- und Badeordnung wurde vom Gemeinderat der Stadt Oberkochen am 20.11.2023 beschlossen und tritt ab sofort in Kraft.
Oberkochen, 20.11.2023
gez. Peter Traub
Bürgermeister Stadt Oberkochen